Baubewilligung

So wie in fast jedem anderen Bereich des Lebens geht natürlich (und ganz besonders) bei Bauvorhaben in Österreich gar nichts, ohne dass eine Behörde ihren Segen dazu gibt. Die Regelungen dafür sind in jedem Bundesland anders – für uns gilt die Niederösterreichische Bauordnung in der Auflage von 2014.

In diesem Gesetzestext ist vorgeschrieben, dass für jedes nennenswerte Bauvorhaben ein Ansuchen um Genehmigung dieses Bauvorhabens gestellt werden muss. Es gibt nur mehr sehr sehr wenige Bauvorhaben die nicht bewilligungspflichtig oder zumindest meldepflichtig sind.

In Niederösterreich läuft das Baubewilligungsverfahren folgendermaßen ab:

Ablauf des Verfahrens zur Baubewilligung in NÖ (Quelle: NÖ gestalten)

Im ersten Schritt werden die Einreichunterlagen vollständig zur zuständigen Baubehörde gebracht. Bei uns waren das folgende Dokumente:

  • Bauansuchen: Dieses in unserer Gemeinde recht einfach auch elektronisch befüllbare Formular ist quasi das Deckblatt der ganzen Unterlagensammlung. Hier ist auch angegeben, welche Unterlagen beigefügt werden müssen.
  • Grundbuchauszug: Zum Nachweis des Grundeigentums des Grundstücks auf dem das Bauwerk entstehen soll.
  • Einreichplan (in 3facher Ausführung): Der Einreichplan wird im Maßstab 1:100 erstellt und umfasst Grundrisse aller Geschoße und relevante Schnittdarstellungen. Außerdem Ansichten des Hauses von allen Seiten sowie einen Lageplan. Auf dem Plan vermerkt sind alle Nachbarn, die dann in späterer Folge auch über das Bauvorhaben verständigt werden und berechtigt sind Einwendungen einzubringen. Verfassen dürfen einen Einreichplan nur dazu befugte Berufsgruppen, das sind z.B. Baumeister, Ziviltechniker oder Architekten.
  • Baubeschreibung (in 3facher Ausführung): In der Baubeschreibung werden Informationen zum geplanten Bauwerk und dem Bauplatz zusammengefasst.
  • AGWR II – Datenblatt: Dieses Datenblatt enthält Fragen (zum großen Teil in Überschneidung mit der Baubeschreibung), die der Behörde dazu dienen das neu zu errichtende Bauwerk in das Gebäude- und Wohnungsregister einzutragen. Abgefragt werden Daten zur bebauten Grundfläche, zur Ver- und Entsorgung von Wasser, der Energieversorgung, etc.
  • Energieausweis: Seit einigen Jahren wird für jeden Neu- oder Umbau ein Energieausweis benötigt. Das ist ein Dokument, in dem einige energietechnisch relevante Kenngrößen eines Hauses zusammengefasst sind. Die wichtigste dieser Kennzahlen ist der spezifischer Heizwärmebedarf, die angibt wieviel Energie pro Quadratmeter und Jahr zum beheizen des Hauses benötigt wird.

Mit dem vollständigen Eintreffen der Einreichunterlagen kann die Baubehörde (üblicherweise die Gemeinde) mit der Prüfung des Antrags und dem Einholen aller notwendigen Gutachten beginnen. Dafür hat sie 3 Monate Zeit.
Danach beginnt das Verfahren mit allen Parteien und Nachbarn. Eine Bauverhandlung an Ort und Stelle des geplanten Bauwerks mit Teilnahme aller Parteien gibt es in unserer Gemeinde nicht mehr. Hier ist es so, dass die Eigentümer aller angrenzenden Grundstücke über das Bauvorhaben schriftlich informiert werden und danach 2 Wochen Zeit haben, die Planungsunterlagen einzusehen und dagegen Einwände zu erheben.
Kommt es hier zu keinen Einwänden, erteilt die Gemeinde die Baubewilligung und stellt einen rechtsgültigen Bescheid aus.

Unsere Einreichunterlagen haben wir am 20.11.2017 vollständig am örtlichen Bauamt abgegeben. Im Vorfeld haben wir uns mehrmals mit dem örtlichen Bauamt abgestimmt, ob unser Bauvorhaben den rechtlichten Rahmenbedingungen entspricht (zum ersten Mal noch vor Kauf des Ybbshäuschens, später dann mehrmals in der Planungsphase). Am 14.02.2018, 7 Tage vor Ablauf der zulässigen 3 Monate Frist, erhielten dann unsere Nachbarn und wir die Verständigung. Da wir auch hier bereits vorab unser Vorhaben angekündigt und die Pläne gezeigt hatten kam es zu keinen Einsprüchen. Darüber wurden wir Mitte März informiert.

Ende März erhielten wir dann die Baugenehmigung. Bis der Baubescheid auch rechtsgültig ist vergehen dann nochmals 2 Wochen. Seit 06.04.2018 – nach Einzahlung der Gebühren in Höhe von insgesamt 367,95 € – sind wir also im stolzen Besitz einer rechtsgültigen Baugenehmigung für unser Ybbshäuschen. Der ganze Prozess von Einreichung bis Bewilligung hat somit etwa 4,5 Monate gedauert.


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